International geregelt, der Transport gefährlicher Güter auf der Straße.
Mit gefährlichen Gütern auf der Straße
Für den
Transport von biologischen, chemischen oder radioaktiven Stoffen
auf der
Straße gelten die Sicherheitsvorschriften der ADR-Verordnung.
Sie sind auch
für die grenzüberschreitende Beförderung von Gefahrgut
verbindlich.
Vorschriften der ADR-Verordnung
Das ADR-Regelwerk gibt
Anweisung, unter welchen Bedingungen Gefahrgut-
transporte durchgeführt
werden können. Wichtig ist hier die Kennzeichnung
der Fracht mit der
Gefahrnummer – der Kemlerzahl – und der UN-Nummer.
Diese Nummern müssen mit
Warntafeln am Gefahrgut-Transportfahrzeug gut
sichtbar angebracht sein. Für
die Fahrzeugbesatzung sind Schutzausrüstung
mit Schutzbrille,
Schutzhandschuhe, Warnweste und bei besonders gefährli-
cher Fracht ist ein
Ganzkörperanzug mit Notfallfluchtmaske mitzuführen.
Die ADR-genormten
Gefahrgut-Transportfahrzeuge dürfen nur von Fahrzeug-
lenkern gefahren
werden, die den Gefahrgut-Schein nach ADR/GGH besitzen.
Im Falle einer
Störung finden Rettungskräfte die so genannte ERI-Card im
Führerhaus des
Gefahrguttransporters – mit Informationen über diesen Ge-
fahrguttransport.
Wissen und Ausstattung für maximale Sicherheit
Unsere
Gefahrgutbeauftragten erstellen die Klassifizierung von Gefahrgütern
aller
Gefahrgutklassen und unternehmen alles, was für den sicheren Trans-
port
gefährlicher Güter erforderlich ist. Wir beraten Sie zu allen Fragen
zum
Umzug Ihres kompletten Labor- und Produktionsbereichs für
Gefahrstoffe.
Hierbei gelten höchste Ansprüche an Material und Personal.
Unser Fach-
personal sorgt für die sachgerechte Verpackung von Stoffen,
Laborproben
und organischer Materialien. Dafür werden Sicherheitstanks,
Transportboxen,
Stickstofftanks oder Trockeneisboxen verwendet. Die
Transporte werden aus-
schließlich von unserem Fachpersonal für den
Gefahrguttransport durchge-
führt. Egal, ob kleine oder große Mengen von
Gefahrstoffen auf der Straße
transportiert werden, ein sorgfältiger Umgang
mit den gefährlichen Stoffen
ist zwingend erforderlich, um Schaden an Mensch
und Natur zu vermeiden.
Alle Mitarbeiter werden regelmäßig geschult auf den
aktuellen Kenntnisstand
der ADR-Verordnung.
GEÖFFNET, 365 TAGE MAL 24 STUNDEN