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Transport von Gefahrgut

International geregelt, der Transport gefährlicher Güter auf der Straße.

Mit gefährlichen Gütern auf der Straße
Für den Transport von biologischen, chemischen oder radioaktiven Stoffen
auf der Straße gelten die Sicherheitsvorschriften der ADR-Verordnung.
Sie sind auch für die grenzüberschreitende Beförderung von Gefahrgut
verbindlich.

Vorschriften der ADR-Verordnung
Das ADR-Regelwerk gibt Anweisung, unter welchen Bedingungen Gefahrgut-
transporte durchgeführt werden können. Wichtig ist hier die Kennzeichnung
der Fracht mit der Gefahrnummer – der Kemlerzahl – und der UN-Nummer.
Diese Nummern müssen mit Warntafeln am Gefahrgut-Transportfahrzeug gut
sichtbar angebracht sein. Für die Fahrzeugbesatzung sind Schutzausrüstung
mit Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Warnweste und bei besonders gefährli-
cher Fracht ist ein Ganzkörperanzug mit Notfallfluchtmaske mitzuführen.
Die ADR-genormten Gefahrgut-Transportfahrzeuge dürfen nur von Fahrzeug-
lenkern gefahren werden, die den Gefahrgut-Schein nach ADR/GGH besitzen.
Im Falle einer Störung finden Rettungskräfte die so genannte ERI-Card im
Führerhaus des Gefahrguttransporters – mit Informationen über diesen Ge-
fahrguttransport.

Wissen und Ausstattung für maximale Sicherheit
Unsere Gefahrgutbeauftragten erstellen die Klassifizierung von Gefahrgütern
aller Gefahrgutklassen und unternehmen alles, was für den sicheren Trans-
port gefährlicher Güter erforderlich ist. Wir beraten Sie zu allen Fragen zum
Umzug Ihres kompletten Labor- und Produktionsbereichs für Gefahrstoffe.
Hierbei gelten höchste Ansprüche an Material und Personal. Unser Fach-
personal sorgt für die sachgerechte Verpackung von Stoffen, Laborproben
und organischer Materialien. Dafür werden Sicherheitstanks, Transportboxen,
Stickstofftanks oder Trockeneisboxen verwendet. Die Transporte werden aus-
schließlich von unserem Fachpersonal für den Gefahrguttransport durchge-
führt. Egal, ob kleine oder große Mengen von Gefahrstoffen auf der Straße
transportiert werden, ein sorgfältiger Umgang mit den gefährlichen Stoffen
ist zwingend erforderlich, um Schaden an Mensch und Natur zu vermeiden.
Alle Mitarbeiter werden regelmäßig geschult auf den aktuellen Kenntnisstand
der ADR-Verordnung.

GEÖFFNET, 365 TAGE MAL 24 STUNDEN